Update zu Verein und Gemeinnützigkeit

Am 23.09.2016 gründeten wir den Förderverein Freifunk Bremen und sind seitdem bemüht diesen beim Vereinsregister eintragen zu lassen. Dies geht gut voran und wir erwarten, dass dies in den nächsten Wochen abgeschlossen sein wird.
Außerdem folgt hier die versprochene Erklärung, warum der Verein nicht versucht, die Gemeinnützigkeit zu erreichen.

Stand

Freifunken und ein offenes Bürgernetz aufbauen, stehen nicht auf der Liste von gemeinnützigen Zwecken, welche den Finanzämtern vorliegt. Ob eine Satzung eines solchen Vereins als gemeinnützig gewertet wird, hängt stark von dem örtlichen Finanzamt ab und ist im vorhinein gar nicht abzusehen.”

Somit hatten Freifunk-Vereine schon seit Längerem sehr unterschiedliche Erfahrungen mit den Finanzämtern und dem Erreichen der Gemeinnützigkeit gemacht. Während in Berlin und im Rheinland zwei sehr große gemeinnützige Vereine entstanden, die Infrastruktur betreiben konnten und recht freie Hand hatten, war einigen anderen Vereinen dieses Privileg verwehrt geblieben.

Diese Unklarheit wurde im April 2016 bei der „Sitzung der Referatsleiter Körperschaftsteuer des Bundes und der Länder zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Freifunkvereine” in Berlin beseitigt. Vom Finanzamt Bremen erhielten wir die Information, dass Freifunk-Vereine seitdem generell nicht als gemeinnützig anerkannt werden und ohne Ausnahme alle Finanzämter danach entscheiden würden.
Der genaue Wortlaut von Herrn Bartels vom Finanzamt Bremen lautet wie folgt:

die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunkvereinen war Gegenstand der Besprechung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder.

Dem Finanzamt ist mitgeteilt worden, dass der Aufbau eines freien Kommunikationsnetzwerks und die Verwaltung von Servern, Richtfunkstrecken und Leitungen grundsätzlich nicht unter die begünstigten gemeinnützigen Zwecke des § 52 Abs. 2 Satz 1 Abgabenordnung (AO) fallen. Nach allgemeiner Auffassung stellt die (preisgünstige oder kostenlose) Versorgung der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen, wie die Versorgung der Bevölkerung mit Internetzugängen, grundsätzlich keinen gemeinnützigen Zweck dar.

Davon abweichend ist im Einzelfall die Nutzung des Freifunks als Mittel zu einem begünstigten Zweck im Sinne des § 52 Abs. 2 AO für die Steuerbegünstigung unschädlich.

[Zitiert aus einer E-Mail]

Fazit

Ein Freifunk-Verein kann gemeinnützig sein, wenn er sich vollständig auf die Volksbildung konzentriert - also Vorträge und Workshops veranstaltet, Flyer druckt und Bürgern die Nutzung von Freifunk beibringt. Genauso einer Verein, der Forschung betreibt - allerdings mit erheblichen Einschränkungen: ein Testnetz darf nicht öffentlich verwendet werden (auch wenn man so keine realen Verhältnisse testen kann…) und die Nachweise der Ergebnisse müssen erbracht werden.
Da jedoch in den meisten Fällen jedoch ein Freifunk-Verein auch Infrastruktur wie Server betreiben und eventuell auch einen Wirtschaftsbetrieb haben möchte, steht aktuell ein gemeinnütziger Verein außer Frage.

Zukunft

Seit etwa einem halben Jahr[1] setzen sich SPD und Grüne in NRW dafür ein, auf Bundesebene eine Entscheidung zur Aufnahme von Freifunk in die Liste der gemeinnützigen Zwecke anzustoßen.[2] Aktuell bewegt sich wieder Einiges, wie man auch in der Presse mitbekommen kann:
Am 02.02.2017 wurde ein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk als Gesetzesantrag von NRW und Thüringen beim Bundesrat eingereicht[3], durch welchen Freifunk explizit als gemeinnütziger Zweck aufgenommen wird und Freifunk-Vereinen ohne große Verrenkungen die Gemeinnützigkeit zuspricht. Vermutlich wird im März darüber entschieden.

Wir hoffen das Beste, werden die Parteien in Bremen zu einem Statement auffordern und euch weiterhin auf dem Laufenden halten.